Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz GoBD – sind kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland Ein Unternehmer handelt GoBD-konform, wenn er über den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfristen hinweg, die in den GoBD verankerten Ordnungsvorschriften sicherstellen kann. Die geforderte Ordnungsmäßigkeit gilt für alle steuerrelevanten Dokumente – ob in Papierform oder elektronisch. Nicht-Beachtung kann teuer werden. In diesem Vortrag gehen wir auf einige dieser Anforderungen ein, die aus unserer Sicht wichtig sind.